Der Lehrgang zum Sachkundigen für Holzschutz am Bau

In DIN 68800, T 1-4 einschl. Kommentar, der neuen Gefahrstoff-VO und der TRGS 523 sind die Forderungen und Grundlagen für die Sachkundeausbildung und damit für holzschutztechnische Sanierungsmaßnahmen enthalten.

Der Landesverband Berlin/Brandenburg hat mit Wirkung vom 08.04.2015 erneut den Bescheid über die Anerkennung der Gleichwertigkeit des Ausbildungslehrgangs "Sachkunde für Holzschutz am Bau" gem. §8 Abs.8 i.V. mit Anhang I Nr. 3.4 Abs. 6 der Gefahrstoff-VO für die nächsten 5 Jahre vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) erhalten.

Als Fachfirmen werden anerkannt, wenn die Forderungen aus den o.a. Grundlagen erfüllt sind, d.h., sie beschäftigen einen oder mehrere Mitarbeiter mit einem Sachkunde-Nachweis für Holzschutz am Bau.
Die Sachkundigen müssen in der Lage sein, ausführend, anleitend und kontrollierend tätig zu sein.

Für die ausgebildeten Sachkundigen besteht die Verpflichtung sich weiterzubilden.
Dazu finden jährliche Weiterbildungstage statt.

Details und Inhalte des Lehrgangs anzeigen

 

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